Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät an der Uni Bayreuth muss jetzt ihren Image-Film überarbeiten. Dort erklärt ein gewisser „Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg, MdB“, warum das Jura-Studium in Bayreuth so schön ist. Dummerweise ist das Video zwar von der Website verschwunden, über den Google Cache aber gerade noch auffindbar. Aus gegebenem Anlass also ein kleiner Leitfaden, wie sich plötzlich unerwünschte Inhalte aus dem Google-Index entfernen lassen.
Google hält zu diesem Zweck das „Tool zum Entfernen von Content“ bereit: Es existiert zweifach: die eine Version richtet sich an Dritte, also Nutzer, die nicht selbst Betreiber der Website sind, von der sie Inhalte enfernt haben möchten; zur Nutzung benötigt man ein Google-Konto. Webmaster kommen um die Registrierung bei dem Suchmaschinen-Giganten ohnehin nicht herum, wenn sie – was sehr ratsam ist – Googles Webmaster Tools nutzen wollen. Dort findet sich dann die Webmaster-Variante des Entfernen-Tools – und zwar im Menüpunkt Website-Konfíguration -> Crawler-Zugriff unter dem Registerblatt URL entfernen.
Google selbst sieht für sein Entfernen-Tool drei Hauptverwendungen:
- Das Entfernen sensibler Daten – also etwa einer Seite, auf der private Daten publiziert oder auch eine Datei mit unverschlüsselten Passwörtern, die durch fehlerhafte Konfiguration der Zugriffsrechte öffentlich geworden ist und so von Google indexiert werden konnte.
- Das Löschen „toter“ Links – also Seiten, die einmal existierten und von Google indexiert wurden, nach ihrer Löschung aber immer noch von Google aufgeführt werden und dem Besucher beim Klick auf den Suchtreffer einen unschönen Fehler 404 liefern.
- Die Beseitigung von Schmuddelbildchen und anderen Inhalten, die durch den SafeSearch-(Familien-) Filter gerutscht sind.
Hat ein Webmaster die Seite mit dem heiklen Inhalt schon auf der eigenen Website gelöscht, wird sie aber von Google noch gelistet, ist die Option zur Löschung veralteter URLs die richtige. Im nächsten Schritt erwartet das Google-Tool die zu löschende Adresse. Zum Schluss wird eine Zusammenfassung mit dem Status aller Entfernungs-Aufträge angezeigt.
Wenn also der Ex-Doktor zu Guttenberg das Video selbst entfernen lassen wollte, wie er sich schließlich auch den Doktortitel selbst entfernen lassen wollte, so müsste er den Antrag nach Variante 1 stellen. Google würde dann aber nicht einfach den fraglichen Inhalt aus seinem Index entfernen, sondern den Antrag an den Betreiber der Seite weiterleiten. Viel reibungsloser funktioniert das Verfahren, wenn der zuständige und bei Google registrierte Webmaster der Uni Bayreuth selbst die Entfernung beantragt. Vorbedingung ist in jedem Fall, dass die Seite auf dem betreffenden Server zuerst gelöscht sein muss. Das hat die Uni Bayreuth bereits erledigt. Zwar wird der Googlebot, der das Internet ständig durchkämmt, früher oder später auch merken, dass die Seite weg ist – aber das kann dauern, zumal auch eine nicht absichtliche, temporäre Nicht-Verfügbarkeit aufgrund eines Netzwerk-Fehlers möglich wäre.
Viel schneller geht es mit dem Google-Tool. In einem Fall, der schon über ein Jahr zurück liegt, konnte ich als Webmaster eine Seite mit irrtümlich publizierten vertraulichen Inhalten innerhalb von einem Tag aus dem Index austragen. Das hatte aber nun wirklich ganz und gar nichts mit Herrn zu Guttenberg oder mit der Uni Bayreuth zu tun.